Uvg 2025. Der unterhaltsvorschuss ist eine staatliche leistung für alleinerziehende eltern, die keinen kindesunterhalt erhalten. Die kindergrundsicherung sollte ab 2025 kommen.
Um fünf euro pro kind und monat. Der bgh entscheidet, dass § 7a uvg die gerichtliche geltendmachung des unterhaltsanspruchs durch den sozialleistungsträger verbietet.