Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025. Die jahresarbeitsentgeltgrenze, auch versicherungspflichtgrenze genannt, beträgt ab 2025 jährlich 73.800 euro. Hier finden sie aktuelle beitragsbemessungsgrenzen, bezugsgrößen und versicherungspflichtgrenzen für 2024 und 2025.
Die jahresarbeitsentgeltgrenze, auch versicherungspflichtgrenze genannt, beträgt ab 2025 jährlich 73.800 euro. Welche versicherungsrechtlichen besonderheiten sich daraus ergeben, lesen sie hier.